Schutzkonzept zum Kindeswohl des Natur- und Bewegungskindergartens Wilhelmsdorf e. V.
Natur- und Bewegungskindergarten Wilhelmsdorf e. V.
Pfrunger Str. 14/1
88271 Wilhelmsdorf
team@wakiga-wilhelmsdorf.de
Träger:
Verein Natur- und Bewegungskindergarten Wilhelmsdorf e. V.
Vertreten durch den 1. Vorstand
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Leitbild
2. Selbstverpflichtung
3. Unser Bild vom Kind
4. Schutzauftrag nach dem Gesetz
5. Verhaltenskodex
6. Partizipation und Beschwerdemanagement
7. Präventionsangebote für Kinder und Eltern
8. Weitere Maßnahmen zum Kinderschutz
9. Notfallplan
10. Fortbildungen
11. Kooperationen
1. Einleitung und Leitbild
Schon in unserer pädagogischen Konzeption ist zu erkennen, dass uns die Entwicklung eines jeden Kindes in unseren Waldkindergartengruppen wichtig ist. Es ist unsere Aufgabe als pädagogisches Team, Kindern den bestmöglichen Schutz zu gewähren und unserem gesetzlichen Schutzauftrag gerecht zu werden.
Wir wollen, dass es den Kindern gut geht und ihnen Sicherheit geben. So können sie in einem geschützten Rahmen zu starken und sicheren Persönlichkeiten heranwachsen. Unser Waldkindergarten ist ein verlässlicher Ort, der zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder beiträgt. Wie es auch in den Kinderrechtskonventionen steht:
„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen zusätzliche Förder- und Schutzrechte. Deshalb reichen die allgemeinen Menschenrechte für Kinder nicht aus. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen definiert daher eigene Kinderrechte“
Diese sind besonders mit Blick auf den Kinderschutz unter anderem:
• das Recht auf kindgerechte Entwicklung
• das Recht auf gute Versorgung
• das Recht auf Schutz vor seelischer und körperlicher Gewalt
• das Recht auf Mitbestimmung
(Quelle: Deutscher Kinderschutzbund)
Kinder können ihre Bedürfnisse nicht selbständig durchsetzen bzw. umsetzen und brauchen dazu Erwachsene, die sie begleiten. Besonders in unserer Gesellschaft, die von Zeitdruck und dem Tagesablauf der Erwachsenen geprägt ist, müssen sich die Kinder oftmals anpassen und kommen zu kurz.
Die körperliche und seelische Unversehrtheit zu gewährleisten, genau hinzuschauen und hinzuhören gehört für uns zu unserem pädagogischen Auftrag. Wir, als pädagogisches Team des Natur- und Bewegungskindergartens, sehen es als unsere Aufgabe und Pflicht, den bestmöglichen Schutz zu gewähren.
Aus diesem Grund haben wir als pädagogisches Team, in Absprache mit dem Träger, dem Verein der Elterninitiative „Natur- und Bewegungskindergarten Wilhelmsdorf e. V.“ dieses Schutzkonzept verfasst.
2. Selbstverpflichtung
Die Mitarbeiter*innen verpflichten sich, das Schutzkonzept im Kindergartenalltag umzusetzen und die Kinder vor Verletzungen ihrer körperlichen, seelischen und geistigen Unversehrtheit zu schützen. Unser Handeln richtet sich an den Grundsätzen des Verhaltenskodex aus.
3. Unser Bild vom Kind
Jedes Kind ist eine Persönlichkeit und ein Individuum. Es trägt einen Entwicklungsplan in sich, den es ganzheitlich und eigenständig verfolgt. Für eine positive Entfaltung benötigt es Schutz und die Begleitung der Erwachsenen, genügend Freiraum und die Möglichkeit sich zu bewegen. So wird es unter guten Bedingungen selbstbestimmt seine Anlagen und Kompetenzen ausprägen und genau das Notwendige und Richtige tun, um sich im ganz eigenen Tempo weiterzuentwickeln.
4. Schutzauftrag nach dem Gesetz: §8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
In Vereinbarungen mit dem Träger von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen ist sicherzustellen, dass
1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,
2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft (IEF) beratend hinzugezogen wird sowie
3. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
In die Vereinbarung ist neben den Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
(5) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung der Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gesprächs zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personenberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
5. Verhaltenskodex des Teams
Körperkontakt und körperliche Berührungen sind unabdingbarer Teil unserer pädagogischen Arbeit und damit unverzichtbar.
Wir achten sehr genau auf die Bedürfnisse der Kinder und gehen darauf ein. Das beinhaltet, dass wir dem Kind Halt, Geborgenheit und / oder Trost geben, wenn es das braucht. Dazu gehört es für uns, dass ein Kind auf dem Schoß sitzen darf, in den Arm genommen oder berührt wird. Ebenso gehört dazu aber auch, das Bedürfnis nach Abstand und Rückzug des Kindes zu achten.
Dabei respektieren wir die Bedürfnisse des Kindes ebenso, wie das Recht „nein“ zu sagen. Für Körperkontakt braucht es immer das Einverständnis und eine Freiwilligkeit von beiden Seiten; des Kindes und der Bezugsperson.
Wir sprechen höflich und respektvoll miteinander und achten auf den Umgangston vom Erwachsenen zum Kind, unter den Erwachsenen und auch zwischen den Kindern. Die Gesprächs- und Umgangsregeln werden immer wieder, nach Bedarf, mit den Kindern besprochen und die Meinung der Kinder fließt dabei in diese Regeln ein. Klare Aussagen, die die Kinder gut verstehen können und Ich-Botschaften sind uns als Team wichtig, besonders in Konfliktsituationen.
Dabei ist es uns wichtig, dem Kind zu vermitteln, daß es um sein Verhalten geht, nicht um sich als Person.
Die Kinder dürfen jederzeit ihre Meinung sagen, Ideen und Kritik einbringen. Wir hören die Kinder im Kindergartenalltag und in Gesprächskreisen an und nehmen ernst, was sie sagen.
Wir haben keine Toiletten im Wald, sondern nur Plätze dafür. Der Toilettengang im Waldkindergarten braucht daher etwas Übung im Umgang mit der Kleidung, z.B. das Halten der Hosen, sodass diese nicht nass werden. Daher benötigen die Kinder, vor allem am Anfang ihrer Waldkindergartenzeit, Hilfestellung. Diese bieten wir den Kindern an und begleiten sie, aber auch, wenn sie einfach Beistand wünschen. Ebenso verfahren wir mit dem Wickeln der jungen Kinder oder dem Wechseln von nass gewordener Kleidung.
Nach Möglichkeit sucht sich das Kind die Bezugsperson aus, die es beim Toilettengang begleitet. Die Hilfestellung selbst ist körperlich sehr nah, deshalb ist es uns sehr wichtig, die Intimsphäre des Kindes zu achten.
Beim Bemerken von Anzeichen für verbale, körperliche oder psychische Gewalt handeln wir nach dem Notfallplan (siehe 9.)
6. Partizipation und Beschwerdemanagement
Bei uns im Waldkindergarten hat die Partizipation der Kinder einen hohen Stellenwert, Partizipation meint Beteiligung und Teilhabe, denn „gemeinsam geht es besser.“
Die Kinder werden in Entscheidungsprozesse, die das Zusammenleben betreffen, einbezogen und dürfen sagen, wenn ihnen etwas nicht gefällt. Ihre Interessen, Wünsche, Gefühle und Bedürfnisse werden gehört und ernst genommen. Das stärkt das Selbstbewusstsein.
Wir leben Partizipation jeden Tag:
Die Kinder wählen selbst mit wem, was und wo sie spielen möchten.
Gemeinsam gestalten wir Angebote und Projekte im Kindergarten wie Feste, Aufführungen, Vorschultage usw.
Die Kinder lernen dabei den eigenen Standpunkt und ihre Meinung einzubringen aber auch bei unterschiedlichen Meinungen aufeinander zuzugehen, sowie Kompromisse zu finden und einzugehen.
Sie übernehmen Verantwortung für sich und andere und lernen Regeln und deren Umsetzung.
7. Präventionsangebote für Kinder und Eltern
Bedeutsam für die Prävention ist für uns, dass ein „Nein“ der Kinder akzeptiert wird und Hilfe holen kein „Petzen“ ist.
Bei Bedarf und Interesse der Kinder werden entsprechende Themen im Kindergartenalltag aufgenommen und besprochen. Ebenso werden die Eltern durch Elternabende oder Elterngespräche mit einbezogen.
8. weitere Maßnahmen zum Kinderschutz
Wie auch in der pädagogischen Konzeption beschrieben, gibt es zusätzlich, zu den in diesem Schutzkonzept beschriebenen Punkten, noch folgende Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls in unserer Einrichtung:
• erweitertes Führungszeugnis (von jeder*m Mitarbeiter*in liegt ein erweitertes Führungszeugnis vor)
• das erstellte Schutzkonzept wird in regelmäßigen Abständen besprochen und evaluiert
• wir fördern die Zusammenarbeit im Team durch Reflexion und Fallgespräche
9. Notfallplan
Beim Bemerken von Anzeichen für verbale, körperliche oder psychische Gewalt oder Missbrauch handeln wir nach dem Notfallplan:
1. Fachlicher Austausch im Team über die gemachten Beobachtungen und Ansatzpunkte und zeitgleich gute Beobachtung und Dokumentation der Beobachtungen
2. Bei weiter bestehendem Verdacht nehmen wir Kontakt auf:
• mit der insoweit erfahrenen Fachkraft (IEF) Barbara Schmid und Sebastian Töpfer Psychologische Familien- und Lebensberatung, Caritas Bodensee Oberschwaben, Allmandstr.10, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751- 3590150 E-Mail: ruess@caritas-bodensee-oberschwaben.de www.caritas-bodensee-oberschwaben.de oder
• mit Ansprechpartnern von Brennnessel e. V. Ravensburg, Tel. 0751-3978
Rechtsanspruch auf Beratung
Der §8b des SGB VIII und das Bundeskinderschutzgesetz beziehen sich auf den Schutzauftrag bei vermuteter Kindeswohlgefährdung. Alle Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen (siehe §4 Abs. 1 (KKG), haben daher einen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine „insofern erfahrene Fachkraft“ (IEF). Aufgabe der IEF ist die Beratung und Begleitung von HelferInnen in der Umsetzung des Schutzauftrages.
3. Gespräch mit den Eltern in Absprache mit der Beratung / IEF
4. Kontakt mit dem Jugendamt über die Kindergartenleitung
Wichtig: Die Information an den Träger ist nicht möglich bzw. kann nur sehr bedacht und unter Berücksichtigung der Wahrung des Schutzes der Privatsphäre der betroffenen Personen stattfinden. Da der Träger der Verein Natur- und Bewegungskindergarten Wilhelmsdorf e. V. ist, der aus den aktiven Eltern der Kindergartengruppen besteht, ist es wichtig, keine Vermischung der Interessen hervorzurufen.
Der Vorstand wird über das Handeln ohne Nennung von Namen informiert.
10. Fortbildungen
Wir nutzen Angebote des Jugendamts und Fortbildungen externer Anbieter.
11. Kooperation
Es bestehen Kooperationen mit Fachdiensten, Förderstellen, Gesundheitsamt und Jugendamt.